Privat versichert - mit DKV BestMed.
| Für Einsteiger: privater Schutz zu konsequent günstigen Konditionen |
Mehr Leistungen für mehr Ansprüche |
Der moderne, gehobene Schutz für mehr Sicherheit |
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Tarifkürzel
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BestMed - BM1 |
BestMed - BM2 |
BestMed - BM3 |
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Kurzinformationen
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- 100% ambulante Behandlung, Zahnbehandlung und Arzneimittel
- 100% Mehrbettzimmer ohne Chefarzt
- 50% Zahnersatz, Zahnimplantate und Einlagefüllungen
- Beitragsrückerstattung
Besondere Leistung:
- Exklusive Serviceleistungen durch DKV-Gesundheitstelefon z.B. Suche nach geeigneten Ärzten oder Fragen zur Therapie
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- 100% ambulante Behandlung, Zahnbehandlung und Arzneimittel
- 100% Mehrbettzimmer ohne Chefarzt
- 60% Zahnersatz, Zahnimplantate und Einlagefüllungen
- Beitragsrückerstattung
Besondere Leistung:
- Erstattungsleistungen für Alternativmedizin
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- 100 % ambulante Behandlung, Zahnbehandlung und Arzneimittel
- 100 % Zweibettzimmer und Chefarzt
- 70% Zahnersatz, Zahnimplantate und Einlagefüllungen
- Beitragsrückerstattung
Besondere Leistung:
- Zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr
Nutzen Sie Ihren verbesserten Steuervorteil - fordern Sie direkt ein Angebot an. |
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Beim Arzt
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100% bzw. 75% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Partnerarzt/ Hausarzt/ Facharzt
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100% bzw. 75% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Partnerarzt/ Hausarzt/ Facharzt
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100% bzw. 75% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Partnerarzt/ Hausarzt/ Facharzt
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Beim Zahnarzt
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Zahnärztliche Leistungen und Zahnprophylaxe
50% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
70% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Kieferorthopädie bis zum vollendeten 19. Lebensjahr
bis zu 1.000 EUR Erstattungsbetrag pro Jahr für alle Leistungen
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Zahnärztliche Leistungen und Zahnprophylaxe
60% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Inlays, Zahnersatz, Zahnkronen und Implantate (max. 4 pro Kiefer)
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
bis zu 1.500 EUR Erstattungsbetrag pro Jahr für alle Leistungen
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Zahnärztliche Leistungen und Zahnprophylaxe
- Professionelle Zahnreinigung inkl. Fluoridierung bis 100 EUR, bei Partnerzahnärzten bis 200 EUR pro Jahr
70% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Inlays, Zahnersatz, Zahnkronen und Implantate
90% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
bis zu 2.000 EUR Erstattungsbetrag pro Jahr für alle Leistungen
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Brille, Pflaster & Co
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Generika und Medikamente ohne Generikaalternative
- Heilmittel, z. B. Massagen
- große Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte mit Bezug über DKV, sonst 50%
75% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Generika und Medikamente ohne Generikaalternative, wenn zunächst der Facharzt aufgesucht wird
80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- kleine Hilfsmittel z.B. Bandagen
- Sehhilfen (einschl. Brillenfassungen) bis zum vollendeten 19. Lebensjahr max. 100 EUR innerhalb von 24 Monaten
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Generika und Arzneimittel ohne Generikaalternative
- große Hilfsmittel z.B. Hörgeräte mit Bezug über DKV, sonst 75%
- kleine Hilfsmittel z.B. Bandagen
- Sehhilfen (einschl. Brillenfassungen) innerhalb von 24 Monaten bis zu 200 EUR
- Heilmittel, z. B. Massagen
75% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Generika und Medikamente ohne Generikaalternative, wenn zunächst der Facharzt aufgesucht wird
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Generika und Arzneimittel ohne Generika
- große Hilfsmittel z.B. Hörgeräte mit Bezug über DKV, sonst 75%
- kleine Hilfsmittel z.B Bandagen
- Heilmittel, z. B. Massagen
- Sehhilfen (einschl. Brillenfassungen) innerhalb von 24 Monaten bis zu 200 EUR
75% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Generika und Medikamente ohne Generikaalternative, wenn zunächst der Facharzt aufgesucht wird
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Im Krankenhaus
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- belegärztliche (nicht privatärztliche) Behandlung*
- Beitragsfreistellung ab dem 92. Tag eines Krankenhausaufenthaltes
* Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte, die Patienten unter Inanspruchnahme der Einrichtungen des Krankenhauses stationär behandeln
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- belegärztliche (nicht privatärztliche) Behandlung*
- Beitragsfreistellung ab dem 92. Tag eines Krankenhausaufenthaltes
* Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte, die Patienten unter Inanspruchnahme der Einrichtungen des Krankenhauses stationär behandeln
Beitragsfreistellung ab dem 92. Tag eines Krankenhausaufenthaltes |
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- privatärztliche Behandlung
Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer
- privatärztliche Behandlung
Beitragsfreistellung ab dem 92. Tag eines Krankenhausaufenthaltes |
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Besonderheiten
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Mit Beginn des 4. Vertragsjahres können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung in leistungsstärkere BestMed-Tarife umwandeln Für ambulante Behandlungen gilt eine beitragsmindernde Selbstbeteiligung von 1.200 EUR, bis zum vollendeten 19. Lebensjahr von 600 EUR
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Für ambulante Leistungen gilt eine beitragsmindernde Selbstbeteiligung von 600 EUR, bis zum vollendeten 19. Lebensjahr von 300 EUR
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Für ambulante Leistungen gilt eine beitragsmindernde Selbstbeteiligung von 600 EUR, bis zum vollendeten 19. Lebensjahr von 300 EUR
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Hinweis
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung |
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