Deutschlandreisende 12 - 60 Monate
Krankheit oder Unfall - diese Risiken fahren immer mit. Gerade bei einem längeren Aufenthalt bedeutet ein leistungsfähiger Versicherungsschutz viel persönliche Sicherheit. Mit dem Tarif AS 4 treffen alle, die in Deutschland zwischen 12 und 60 Monaten unterwegs sind und ihren Wohnsitz im Ausland haben, umfassende Vorsorge: Für Reisen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für kurzfristige Unterbrechungen auch darüber hinaus.
Informieren Sie sich über unser Angebot und entscheiden Sie sich für den Versicherungsschutz, der Ihren Ansprüchen entspricht.
Übersicht Versicherungsschutz Deutschlandreisende 12 - 60 Monate
| Sicher unterwegs in Deutschland (Basisstufe) |
Sicher unterwegs in Deutschland (Superstufe) |
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Tarifkürzel
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AS4B |
AS4S |
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Kurzinformation
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Reise-Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland für 12 bis 60 Monate
- 100% ambulante Heilbehandlung,
- 100% schmerzstillende Zahnbehandlung
- 50% der Kosten bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr für Zahnkronen, Einlagefüllungen, Kieferorthopädie
- 100% allgemeine Krankenhausleistungen
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Reise-Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland für 12 bis 60 Monate
- 100% ambulante Heilbehandlung,
- 100% schmerzstillende Zahnbehandlung
- 50% der Kosten bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr für Zahnkronen, Einlagefüllungen, Kieferorthopädie
- 100% stationäre Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung
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Beim Arzt
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ für
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen, im Rahmen der Bedingungen auch über den Höchstsätzen der GOÄ liegende Aufwendungen
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Beim Zahnarzt
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ für
- schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Zahnfüllungen mit plastischem Material
- gezielte Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund-und Kieferkrankheiten
50% der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 1.000 Euro pro Versicherungsjahr für:
- Zahnkronen
- Einlagefüllungen
- Zahnersatz
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Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
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Kieferorthopädie
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien werden zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistungen ersetzt.
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ
- schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Zahnfüllungen mit plastischem Material
-
gezielte Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr für:
- Zahnkronen
- Einlagefüllungen
- Zahnersatz
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Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
- Kieferorthopädie
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien werden zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistungen ersetzt.
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Im Krankenhaus
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ für
- allgemeine Krankenhausleistungen
- belegärztliche Leistungen
- Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst
- bei stationärer Heilbehandlung wahlweise Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen oder Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ für
- allgemeine Krankenhausleistungen
- Unterkunftszuschlag im Ein- oder Zweibettzimmer
- privat- und belegärztliche Leistungen
- Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst
- bei stationärer Heilbehandlung wahlweise Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen oder Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag
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Brille, Pflaster & Co
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel (z.B. Bäder, Massagen) bis zum 2,5fachen Gebührensatz der GOÄ
- Hilfsmittel (Brillengläser, Bandagen usw.)
- Brillenfassungen einmal während der Versicherungsdauer bis zu 52 Euro
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
-
Arznei- und Verbandmittel
-
Heilmittel (z.B. Bäder, Massagen) bis zum 2,5fachen Gebührensatz der GOÄ
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Hilfsmittel (Brillengläser, Bandagen usw.)
- Brillenfassungen einmal während der Versicherungsdauer bis zu 103 Euro
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Im Notfall
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- Transport zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus nach Unfall bzw. Notfall
- Ersatz der bei Kontaktaufnahme mit dem Notrufservice entstandenen Telefonkosten pauschal und ohne Einzelnachweis in Höhe von jeweils 10 Euro
- bei Einschaltung der Notrufzentrale 100% der Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung ins Heimatland - auch mit dem Flugzeug
- Im Todesfall Überführungskosten an den Heimatwohnsitz bis zu 10.000 Euro
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Transport zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus nach Unfall bzw. Notfall
- Ersatz der bei Kontaktaufnahme mit dem Notrufservice entstandenen Telefonkosten pauschal und ohne Einzelnachweis in Höhe von jeweils 10 Euro
- bei Einschaltung der Notrufzentrale 100% der Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung ins Heimatland - auch mit dem Flugzeug
- Im Todesfall Überführungskosten an den Heimatwohnsitz bis zu 10.000 Euro
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Besonderheiten
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- Zwischen 12 und 60 Monaten können Sie den Zeitraum Ihres Versicherungsschutzes variabel wählen - je nachdem wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten
- Wenn Sie Ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für eine Reise in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder die Schweiz unterbrechen, besteht Ihr Versicherungsschutz auch dort weiter - für bis zu drei Monate
- Wartezeiten bestehen nur für Entbindung, Psychotherapie,
Zahnersatz, Zahnkronen, Einlagefüllungen, funktionsanalytische
und funktionstherapeutische Leistungen sowie für Kieferorthopädie. Sie rechnen vom Versicherungsbeginn an und
betragen acht Monate
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- Zwischen 12 und 60 Monaten können Sie den Zeitraum Ihres Versicherungsschutzes variabel wählen - je nachdem wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten
- Wenn Sie Ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für eine Reise in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder die Schweiz unterbrechen, besteht Ihr Versicherungsschutz auch dort weiter - für bis zu drei Monate
- Wenn Sie nicht aus Deutschland ausreisen, können Sie - ab dem 19. Vertragsmonat oder zum Vertragsende - einen Wechsel in die Krankheitskosten-Vollversicherung beantragen - und das ohne Konsequenzen aus einer erneuten Gesundheitsprüfung. Die Versicherungszeiten aus dem Tarif AS 4S werden Ihnen angerechnet
- Wartezeiten bestehen nur für Entbindung, Psychotherapie,
Zahnersatz, Zahnkronen, Einlagefüllungen, funktionsanalytische
und funktionstherapeutische Leistungen sowie für Kieferorthopädie. Sie rechnen vom Versicherungsbeginn an und
betragen acht Monate
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Ihr Service
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24-Stunden-Notruf-Service:
0 18 01 / 358 222
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24-Stunden-Notruf-Service:
0 18 01 / 358 222 |
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Beitragsbeispiel
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- Ein 30jährigen Mann zahlt 91,96 Euro im Monat
- Eine gleichaltrige Frau zahlt 165,25 Euro monatlich
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- Ein 30jährigen Mann zahlt 126,71 Euro im Monat
- Eine gleichaltrige Frau zahlt 253,97 Euro monatlich
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Hinweis
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung |