Auslandsaufenthalt unter 3 Monaten
Auch im Ausland gut versichert
Weltweit - für alle Auslandsreisen bis zu einer Dauer von drei Monaten gibt es bei der DKV den passenden Auslands-Krankenversicherungsschutz.
Ob für Einzelpersonen oder für die ganze Familie - mit den Tarifen der DKV finden Sie einen Reisebegleiter für Ihre finanzielle Sicherheit. Und im Falle des Falles hilft der internationale Notrufservice.
Neu:
Service und Hilfe rund um die Auslandsreise für die Tarife AVF und ARE - ohne zusätzlichen Beitrag jetzt eingeschlossen
Übersicht Auslandskrankenversicherung bis zu 3 Monate
| Der günstige Reisebegleiter für unterwegs ab 8,50 Euro pro Person und Jahr |
Der günstige Weg zum entspannten Reisen für die ganze Familie |
Mit Tarf AS6 umfassend und günstig im Ausland versichert - schon ab 0,70 Euro pro Person und Reisetag bis 99 Tage |
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Tarifkürzel
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ARE |
AVF |
AS6 |
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Kurzinformation
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Versicherungsschutz für max. 6 Wochen dauernde Urlaubs- und Geschäftsreisen:
- ambulante, zahnärztliche und Krankenhausbehandlung
- Krankenrücktransport
- Überführung oder Beerdigung
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Automatische Verlängerung
- 24-Stunden-Notruf-Service
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Sicher und sorglos auf Auslandsreisen, für jede Auslandsreise bis zu 6 Wochen Dauer. Ihre Familien-Reisekrankenversicherung bietet Sicherheit im Ausland bei Behandlung als Privatpatient.
Versicherungsschutz für max. 6 Wochen dauernde Urlaubs- und Geschäftsreisen:
- ambulante, zahnärztliche und Krankenhausbehandlung
- Krankenrücktransport
- Überführung oder Beerdigung
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Automatische Verlängerung
- 24-Stunden-Notruf-Service
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Weltweit Sicherheit für Sie und Ihre Reisekasse gegen das Risiko unvorhersehbarer Krankheitskosten.
Kostenübernahme
- auf Urlaubs-, Dienst- und Geschäftsreisen
- für ambulante, zahnärztliche und Krankenhausbehandlung
- Krankenrücktransport
- Überführung oder Beerdigung
- 24-Stunden-Notruf-Service
- Versicherungsdauer beträgt mindestens 10 und höchstens 99 Tage
- ab 0,70 Euro pro Tag
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Beim Arzt
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Ihr Versicherungsschutz umfasst bei einer ambulanten Behandlung die Kostenerstattung - der akuten ärztlichen Behandlung
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Versicherungsschutz bei Behandlung als Privatpatient für die Kosten der ärztlichen Behandlung |
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Behandlungen |
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Beim Zahnarzt
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Ihr Versicherungsschutz umfasst bei einer zahnärztlichen Behandlung die Kostenerstattung
- einer schmerzstillenden Zahnbehandlung
- von Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz sowie unfallbedingtem provisorischen Zahnersatz zu 50% des Rechnungsbetrages, maximal insgesamt 250 Euro
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Versicherungsschutz bei Behandlung als Privatpatient für - Kosten einer schmerzstillenden Zahnbehandlung
- Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz sowie unfallbedingten provisorischen Zahnersatz zu 50% des Rechnungsbetrages, maximal insgesamt 250 Euro
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für schmerzstillende Zahnbehandlung |
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Im Krankenhaus
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Ihr Versicherungsschutz umfasst bei einer stationären Krankenhausbehandlung die Kostenerstattung
- des Krankenhausaufenthaltes
- der Operation
Weiterhin haben Sie die Wahl zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag bei stationärer Heilbehandlung im Ausland
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Versicherungsschutz bei Behandlung als Privatpatient für die Kosten
- des Krankenhausaufenthaltes
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der Operation
Wahl zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag bei stationärer Heilbehandlung im Ausland
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- den Krankenhausaufenthalt
- die Operation
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Brille, Pflaster & Co
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Ihr Versicherungsschutz umfasst die Kostenerstattung für
- Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Hilfsmittel bei unfallbedingten Erkrankungen
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Versicherungsschutz bei Behandlung als Privatpatient für
- die Kosten der Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Hilfsmittel bei unfallbedingten Erkrankungen
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100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel |
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Im Notfall
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100% der Mehrkosten für Krankenrücktransport bei medizinischer Notwendigkeit nach vorheriger Leistungszusage (ohne vorherige Leistungszusage 80% der Mehrkosten); ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit bis 500 Euro, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde
- Erstattung der Transportkosten für notwendige Blutkonserven sowie lebensnotwendige Medikamente, die gestohlen wurden oder verdorben sind
- Im Todesfall bis 10.000 Euro der Überführungskosten und bis 10.000 Euro der Bestattungskosten im Ausland
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- 100% der Mehrkosten für Krankenrücktransport bei medizinischer Notwendigkeit nach vorheriger Leistungszusage (ohne vorherige Leistungszusage 80% der Mehrkosten); ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit bis 500 Euro, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde
- Mehrkosten für den Rücktransport der mitversicherten Begleitperson bei medizinischer Notwendigkeit erstattet
- Erstattung der Transportkosten für notwendige Blutkonserven sowie lebensnotwendige Medikamente, die gestohlen wurden oder verdorben sind
- Im Todesfall bis 10.000 Euro der Überführungskosten und bis 10.000 Euro der Bestattungskosten im Ausland
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- 100 % der Mehrkosten einer ärztlich
angeordneten Rückführung aus dem Ausland, wenn die durch die Krankheit oder die Unfallfolgen verursachten Mehrkosten des Rücktransports der versicherten Person (nicht der Begleitperson) und die
medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden; ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit bis 500 Euro, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde
- Im Todesfall bis 10.000 Euro der Überführungskosten und bis 10.000 Euro der Bestattungskosten im Ausland
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Besonderheiten
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- Weltweiter Versicherungsschutz für Sie
- Während des ganzen Jahres bei jeder Auslandsreise bis zu jeweils 6 Wochen Dauer - egal, ob aus geschäftlichen Gründen oder privat
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- Weltweiter Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie
- Während des ganzen Jahres bei jeder Auslandsreise bis zu jeweils 6 Wochen Dauer - egal, ob aus geschäftlichen Gründen oder privat
- Als Familienangehörige gelten der Ehepartner oder der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer wohnende Lebenspartner und deren Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder) bis 18 Jahre
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Der Versicherungsschutz gilt je Auslandsreise mit bis zu 99 Tagen Dauer - egal, ob aus geschäftlichen oder privaten Gründen. |
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Ihr Service
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24-Stunden-Notrufservice.
Bei Fragen wie z.B. Vermittlung von Ärzten und Spezialisten, Abgabe von Zahlungsgarantien bei einem stationären Krankenhausaufenthalt, Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransportes - an jedem Ort der Welt und rund um die Uhr.
Service und Hilfe rund um die Reise:
- Allgemeine Reiseinformationen (z.B. über länderspezifische Impf-, Gesundheits-, Devisen-, Zollbestimmungen und Klima
- Hilfe bei Ersatzbeschaffung wichtiger Reisedokumente bei Verlust
- Hilfe bei der Bargeldbeschaffung bei Verlust Ihrer Zahlungsmittel, z.B. über Ihre Hausbank, bzw. Sperrung bei Verlust Ihrer EC-/Kreditkarte/n
- Vermittlung eines Anwalts, ggf. Gutachters bei rechtlichen Problemen
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24-Stunden-Notrufservice. Bei Fragen wie z.B. Vermittlung von Ärzten und Spezialisten, Abgabe von Zahlungsgarantien bei einem stationären Krankenhausaufenthalt, Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransportes -an jedem Ort der Welt und rund um die Uhr.
Service und Hilfe rund um die Reise:
- Allgemeine Reiseinformationen (z.B. über länderspezifische Impf-, Gesundheits-, Devisen-, Zollbestimmungen und Klima
- Hilfe bei Ersatzbeschaffung wichtiger Reisedokumente bei Verlust
- Hilfe bei der Bargeldbeschaffung bei Verlust Ihrer Zahlungsmittel, z.B. über Ihre Hausbank, bzw. Sperrung bei Verlust Ihrer EC-/Kreditkarte/n
- Vermittlung eines Anwalts, ggf. Gutachters bei rechtlichen Problemen
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24-Stunden-Notrufservice. Bei Fragen wie z.B. Vermittlung von Ärzten und Spezialisten, Abgabe von Zahlungsgarantien bei einem stationären Krankenhausaufenthalt, Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransportes - an jedem Ort der Welt und rund um die Uhr. |
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Beitragsbeispiel
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- 0-59 Jahre: 8,50 Euro / Jahr
- ab 60 Jahre: 17,00 Euro / Jahr
- ab 70 Jahre: 34,00 Euro / Jahr
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- 0-59 Jahre: 20 Euro / Jahr
- 60-69 Jahre: 40 Euro / Jahr
Maßgeblich ist das Alter des ältesten Familienmitgliedes (Höchstaufnahmealter 69 Jahre)
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Pro Tag der Versicherungsdauer - mindestens jedoch für zehn Tage beträgt der Beitrag pro versicherte Person:
- Region Amerika*
0-64 Jahre: 1,70 Euro
- ab 65 Jahre: 5,40 Euro
- Region übrige Welt
0-64 Jahre: 0,70 Euro
- ab 65 Jahre: 2,30 Euro
* Die Region Amerika umfasst Nord-, Mittel-, Südamerika und die Karibik
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Hinweis
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung |