Krankentagegeld für Freiberufler
Ob Rechtsanwalt, Steuerberater oder Grafiker - für alle freien Berufe gilt: Wer nicht arbeiten kann, verdient auch nicht.
Eine längere Arbeitsunfähigkeit kann deshalb die Existenz kosten. Denn Leasingraten, Hypotheken und Kredite laufen weiter - auch wenn kein Geld hereinkommt.
Für diese Probleme gibt es eine Lösung: Das Krankentagegeld der DKV.
Für vergleichsweise wenig Geld lassen sich damit finanzielle Risiken im Krankheitsfall abdecken: Die Familie ist abgesichert. Der gewohnte Lebensstil bleibt erhalten - auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
Und die laufenden Finanzverpflichtungen sind kein Problem.
Die Vorteile im Überblick:
Übersicht Krankentagegeld für Freiberufler
| Die Krankentagegeldversicherung: Damit Sie auch ohne Einkommen Ihr Auskommen haben |
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| Tarifkürzel |
| TN3 |
| Kurzinformation |
Sie sind freiberuflich tätig, Apotheker oder Tierarzt. Auch im Krankheitsfall wollen Sie Ihren gewohnten Lebensstandard genießen können. Leistungen, die Ihnen Sicherheit geben:
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| Bei Arbeitsunfähigkeit |
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| Beitragsbeispiel |
| Den Tarif TN3 erhält ein 30jähriger Mann mit 50 EUR Tagegeld ab dem 4. Tag schon ab 68,90 Euro, eine gleichaltrige Frau zahlt 69,00 Euro |
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| Hinweis |
| Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung |



