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Krankentagegeld für Freiberufler

Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe

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Krankentagegeld für Freiberufler

Ob Rechtsanwalt, Steuerberater oder Grafiker - für alle freien Berufe gilt: Wer nicht arbeiten kann, verdient auch nicht.
Eine längere Arbeitsunfähigkeit kann deshalb die Existenz kosten. Denn Leasingraten, Hypotheken und Kredite laufen weiter - auch wenn kein Geld hereinkommt.

Für diese Probleme gibt es eine Lösung: Das Krankentagegeld der DKV.
Für vergleichsweise wenig Geld lassen sich damit finanzielle Risiken im Krankheitsfall abdecken: Die Familie ist abgesichert. Der gewohnte Lebensstil bleibt erhalten - auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
Und die laufenden Finanzverpflichtungen sind kein Problem.

Die Vorteile im Überblick:

Übersicht Krankentagegeld für Freiberufler

Die Krankentagegeldversicherung: Damit Sie auch ohne Einkommen Ihr Auskommen haben
Tarifkürzel
TN3
Kurzinformation
Sie sind freiberuflich tätig, Apotheker oder Tierarzt. Auch im Krankheitsfall wollen Sie Ihren gewohnten Lebensstandard genießen können. Leistungen, die Ihnen Sicherheit geben:
  • Anspruch auf zeitlich unbegrenztes Krankentagegeld, auch für Sonn- und Feiertage, steuerfrei
  • Flexible Wahl des Leistungsbeginns
  • Möglichkeit zur Tagegeldanpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung
Bei Arbeitsunfähigkeit
  • Unbegrenzte Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit
  • Flexible Wahl des Leistungsbeginns
  • Leistungsbeginn auf Wunsch schon ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Möglichkeit zur Tagegeldanpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung
Beitragsbeispiel
Den Tarif TN3 erhält ein 30jähriger Mann mit 50 EUR Tagegeld ab dem 4. Tag schon ab 68,90 Euro, eine gleichaltrige Frau zahlt 69,00 Euro
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Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung