- Pflegetagegeld zwischen 10 - 80 EUR pro Tag zur freien Verwendung
- 25%, 50% oder 75% des Tagegeldes, je nach Pflegestufe
- 100% des Tagessatzes bei schwerst Pflegebedürftigen
|
- Aufwendungsersatz bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z. B. Pflegedienste)
- Pflegegeld bei Pflege durch Pflegepersonen (z. B. Tochter)
- 50% Zuschuß zur Verbesserung des Wohnumfeldes, max. 1278,50 EUR
- Erstattung von Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
- Weitere Tarifleistungen entnehmen Sie bitte den Detaillinformationen
|
Bei häuslicher Pflege und teilstationärer Pflege
unabhängig davon, wer pflegt (Pflegefachkraft oder Pflegeperson):
- Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 25% des vereinbarten Tagegeldes
- Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig): 50% des vereinbarten Tagegeldes
- Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig): 75% des vereinbarten Tagegeldes
- Wenn der Pflegeaufwand das übliche Maß der Pflegestufe III weit überschreitet: 100% des vereinbarten Tagegeldes
Bei vollstationärer Pflege,
wenn häusliche Pflege nicht ausreicht oder möglich ist:
- unabhängig von der Pflegestufe: 100% des vereinbarten Tagegeldes
Wenn volllstationäre Pflege nicht erforderlich ist, diese aber dennoch in Anspruch genommen wird:
- Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 25% des vereinbarten Tagegeldes
- Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig): 50% des vereinbarten Tagegeldes
- Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig): 75% des vereinbarten Tagegeldes
|
Bei häuslicher Pflege
(nach Ausschöpfung der Grundleistungshöchstsätze der Pflegepflichtversicherung)
- Aufwendungsersatz, bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z.B. Pflegedienste) je nach Pflegestufe monatlich bis zu 210,00 Euro / 490,00 Euro / 735,00 Euro in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 959,00 Euro
- Pflegegeld, bei Pflege durch Pflegepersonen (Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen) je nach Pflegestufe monatlich bis zu 107,50 Euro / 210,00 Euro / 337,50 Euro
- Kombination von Aufwendungsersatz und Pflegegeld
- Aufwendungsersatz bei Verhinderung der Pflegeperson, längstens für vier Wochen je Kalenderjahr bis zu 735 Euro
- Erstattung der Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel monatlich bis zu 62 Euro
- Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes, je Maßnahme 50%, maximal 1.278,50 Euro
- Übernahme der in der Pflegepflichtversicherung vorgesehenen Zuzahlung für technische Hilfsmittel in Höhe von 10%, maximal 25,00 Euro
Bei teilstationärer, vollstationärer und Kurzzeitpflege:
(nach Ausschöpfung der Grundleistungshöchstsätze der Pflegepflichtversicherung)
- Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei teilstationärer Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, je nach Pflegestufe monatlich bis zu 210,00 Euro / 490,00 Euro / 735,00 Euro
- Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen, für 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu 735,00 Euro
- Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei vollstationärer Pflege in vollstationären Einrichtungen monatlich bis zu 735,00 Euro in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 875,00 Euro
- Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe bis zu 210,00 Euro / 490,00 Euro / 735,00 Euro
- Pflegegeld bei vollstationärer Pflege anatelle von Aufwendungsersatz monatlich 337,50 Euro
- Pflegegeld bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe monatlich bis zu 107,50 Euro / 210,00 Euro / 337,50 Euro
|
|
Ein 30jähriger Mann zahlt für ein Tagegeld in Höhe von 50 Euro nach Pflegezusatztarif PET 9,10 Euro im Monat, eine gleichaltrige Frau 12,70 Euro im Monat |
Ein 30jähriger Mann zahlt für den Pflegezusatztarif PEK 4,42 Euro im Monat, eine gleichaltrige Frau 8,77 Euro im Monat |
|
Erforderliche vollstationäre Pflege
(= 100% des vereinbarten Tagegeldes)
Vereinbartes Tagegeld: 50 Euro / Tag
Leistungen aus Tarif PET 50 Euro / Tag x 30 Tage des Monats: 1.500,00 Euro
|
Pflege durch Pflegefachkraft bei Pflegestufe I
- Rechnungsbetrag 675 Euro
- Leistungen der Pflegepflichtversicherung 420 Euro
= Eigenleistungen des Pflegebedürftigen 255 Euro
- Leistungen aus Tarif PEK 210 Euro
= Eigenleistungen des Pflegebedürftigen 45 Euro
Pflege durch Pflegeperson bei Pflegestufe I
- Leistungen der Pflegepflichtversicherung 210 Euro
- Leistungen aus Tarif PEK 107,50 Euro
= Gesamtleistungen aus der Pflegepflichtversicherung und Tarif PEK 317,50 Euro
|