Beihilfeberechtigte
Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst bekommen Sie Beihilfe.
Doch Gesundheit kostet Geld und auch Sie als Beihilfeberechtigter bekommen das zu spüren
Ihr Dienstherr / Arbeitgeber zahlt längst nicht alles, nämlich max. 70% (bei Kindern 80%) der beihilfefähigen Kosten. Sie jedoch möchten einen guten medizinischen Schutz und nicht auf den gesamten Restkosten sitzen bleiben.
Wenn die Beihilfe nicht ausreicht
Der Staat und seine Organe haben zwar laut Verfassung eine Fürsorgepflicht, jedoch sagt das Gesetz nichts über die konkreten Kosten aus. Da die öffentlichen Kassen von Jahr zu Jahr leerer werden, gibt es immer weniger beihilfefähige Aufwendungen. Die "zumutbare Eigenvorsorge" kann ein großes finanzielles Risiko darstellen.
Begeben Sie sich - als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst - auf die sichere Seite und machen Sie sich mit den Möglichkeiten vertraut, die Ihnen eine für Sie passende und auf die Bedingungen des jeweiligen Bundeslandes zugeschnittene Gesundheitsvorsorge bietet.
Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter
| Krankheitskostenversicherung speziell für Beamte |
Die Vorsorgelösung für Beamtenanwärter- und Referendare |
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Tarifkürzel
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Q-Tarife |
BAN |
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Kurzinformation
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Kostenerstattung für
- ambulante und stationäre Behandlung (Regel- und Wahlleistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung)
- Zahnbehandlung, -ersatz und Kieferorthopädie
- Tarif für Beihilfeberechtigte
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Kostenerstattung für
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ambulante und stationäre Behandlung (Regel- und Wahlleistungen, Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung)
- Zahnbehandlung einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen, Zahnkronen, -ersatz und Kieferorthopädie
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Beim Arzt
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- Ärztliche Leistungen
- Leistungen des Masseurs, Krankengymnasten, Physiotherapeuten
- Leistungen der Hebamme, des Entbindungspflegers
- Leistungen des Heilpraktikers
- Leistungen des Logopäden
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Ärztliche Leistungen
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Psychotherapie
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Leistungen des in eigener Praxis tätigen Masseurs, Masseurs und medizinischen Bademeisters, Krankengymnasten
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Leistungen der Hebamme, des Entbindungspflegers
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Leistungen des Heilpraktikers
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Leistungen des Logopäden
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Beim Zahnarzt
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Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Zahnkronen und Zahnersatz
- Kieferorthopädie
- Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
- Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
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Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Bei unfallbedingten Kosten
- Zahnkronen und Zahnersatz
- Kieferorthopädie
- Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
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Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
- Heil- und Kostenplan
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Im Krankenhaus
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Allgemeine und gesondert berechenbare Krankenhausleistungen
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Unterbringung im Zweibettzimmer (Einbettzimmer möglich mit Tarif ELE)
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privat- und belegärztliche Leistungen
- Leistungen der Beleghebamme, des Belegentbindungspflegers
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Allgemeine und gesondert berechenbare Krankenhausleistungen (je nach Tarif)
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Unterbringung im Zweibettzimmer (je nach Tarif)
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privat- und belegärztliche Leistungen (je nach Tarif)
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Leistungen der Beleghebamme, des Belegentbindungspflegers (je nach Tarif)
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Bei ambulanter Entbindung wird ohne Kostennachweis eine Pauschale gezahlt. Sie ergibt sich aus dem tariflichen Prozentsatz eines Grundbetrages von 511,29 Euro oder 613,55 Euro (je nach Tarif)
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Brille, Pflaster & Co
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Arznei- und Verbandmittel
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Hilfsmittel, z.B. Bandagen, Brillengläser, Brillenfassungen (bis zu 51,13 Euro)
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Arznei- und Verbandmittel
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Hilfsmittel, z.B. Bandagen, Brillengläser, Brillenfassungen (bis zu 51,13 Euro)
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Im Pflegefall
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Häusliche Behandlungspflege (medizinische Leistungen von Pflegefachkräften nach Anweisung des Arztes, z.B. Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen)
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Häusliche Behandlungspflege (medizinische Leistungen von Pflegefachkräften nach Anweisung des Arztes, z.B. Verband- oder Katheterwechsel, Injektionen)
- Häusliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegefachkräfte
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Auf Reisen
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Ihr Versicherungsschutz gilt europaweit zeitlich unbegrenzt. Im außereuropäischen Ausland genießen Sie ohne Mehrbeitrag bis zu 4 Wochen Versicherungsschutz
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Bis zu einem Monat weltweiter, darüber hinaus europaweiter Versicherungsschutz |
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Im Notfall
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Transport zum nächst erreichbaren Arzt zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
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Transport - jeweils bis zu 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus
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Transport zum nächst erreichbaren Arzt zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
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Transport - jeweils bis zu 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus
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Ihre Vorsorge
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Ärztliche Leistungen bei gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
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Ärztliche Leistungen bei gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
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Besonderheiten
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Erstattungsfähige Aufwendungen werden zu vereinbarten Prozentsätzen erstattet
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Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ) erstattungsfähig
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Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ) erstattungsfähig
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Hinweis
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung |